Zuletzt aktualisiert am 9. August 2023
Ist Camping oder Biwakieren in den Alpen erlaubt? Informationen zum Übernachten in den Bergen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Das findest Du in diesem Beitrag
Der bevorstehende Bergsommer wird aufgrund der aktuell bestehenden Hygienevorschriften und Kontaktbeschränkungen, die auch die Alpenvereinshütten betreffen, ein anderer werden, als die Jahre zuvor. Nicht zuletzt auf Mehrtagestouren und den dazu gehörenden Hüttenübernachtungen wird es deutliche Unterschiede geben. Vorreservierungen und eventuelle Auslastungs-Reduzierungen stehen im Raum. Da denkt der ein oder andere vielleicht über eine alternative Übernachtungsmöglichkeit in den Bergen nach. Ist das eine Alternative eine gute Idee, zum Beispiel in den Bayerischen Alpen? Was ist erlaubt und was nicht?
Um der Antwort auf diese schwierige Frage nahe zu kommen, müssen zunächst die verschiedenen Begrifflichkeiten eingeordnet werden.
Die Unterschiede zwischen Zelten, Biwakieren oder Camping
Zelten beschreibt eine geplante Übernachtung im Freien. Dem ist der Begriff des Campen im Grunde gleichzusetzen. Ob tatsächlich ein Zelt zum Einsatz kommt ist dabei irrelevant. Auch die Übernachtung in einem Biwaksack kann mit dem Camping gleichgesetzt sein. Entscheidend ist der »Vorsatz«, also der Plan zur Übernachtung.
Vom Biwakieren spricht man, wenn eine Notsituation eine Übernachtung im Freien (nicht im Zelt!) notwendig macht. Darunter fallen beispielsweise erzwungene Übernachtungen aufgrund eines Schlechtwettereinbruchs, in Folge von Verletzungen oder bei Einbruch der Dunkelheit, wenn das Gelände einen sicheren Abstieg unmöglich macht bzw. als zu gefährlich erscheint.
Wo darf man was?
Deutschland, Österreich und die Schweiz haben meist grundsätzlich unterschiedliche Regelungen und Gesetze.
Österreich
In Österreich ist das Zelten in Nationalparks, Naturschutz- und Sonderschutzgebieten absolut untersagt! Auch im Waldbereich ist das Zelten verboten, außer ein Grundstückseigentümer hat seine Einwilligung gegeben. Was den alpinen Bereich betrifft gibt es, je nach Bundesland, die Spanne von Toleranz bis hin zu teils hohen Geldstrafen bei einem Verstoß gegen bestehende Regelungen (bis zu 14.500€) . Auch in Österreich ist vorsätzliches Biwakieren gleichgesetzt mit einer Zeltübernachtung!
Von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ein Vergleich von Tirol und Vorarlberg verdeutlich die unterschiedlichen Auslegungen in den einzelnen Bundesländern: Während das Tiroler Campinggesetz von 2001 klar macht klar: „Das Kampieren außerhalb von Campingplätzen ist verboten“, ist das Vorarlberger Campingplatzgesetz weniger restriktiv. Hier „kann der Bürgermeister einer Gemeinde das Aufstellen von Zelten außerhalb genehmigter Campingplätze untersagen, wenn Interessen der Sicherheit, Gesundheit, der Landwirtschaft oder auch der Schutz des Naturhaushaltes sowie das Landschafts- und Ortsbild gröblich verletzt werden“ (Quelle Alpenverein Österreich).
In beiden Bundesländern ist das alpine Biwakieren „während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes“ davon ausgenommen. Also eine Übernachtung aufgrund Verletzung, Schlechtwetter oder Dunkelheit. Die Details zu den Regelungen in den einzelnen österreichischen Bundesländern gibt es auf den Seiten des Alpenverein Österreich.
Deutschland
In Deutschland muss man gleich mehrere Gesetze im Auge haben: das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Bundeswaldgesetz (BWaldG) auf Bundesebene, bzw. die Landesnaturschutzgesetze und die Landeswaldgesetze. Die regeln das Thema »Draußen übernachten«.
Grundsätzlich muss man (überall) die Einwilligung des Grundstückseigentümers haben. Ausnahme: auf verschiedenen Weitwanderwegen, wie dem Saar-Hunsrück-Steig, sind zum Beispiel Übernachtungsmöglichkeiten entlang des Trails ausgewiesen. Meist stehen die nur auf Vorreservierung zur Verfügung und haben auch nur ein begrenztes Platzangebot. Nähere Informationen sollte man sich auf den offiziellen Webseiten der jeweiligen Etappenwanderwege einholen.
Die (unerlaubte) Übernachtung im Freien stellt in Deutschland zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit dar, sofern man sich nicht in einer der beschriebenen Notsituationen befindet. Aber! In Schutzgebieten (Naturschutzgebieten oder auch in Nationalparks) ist das Campen absolut verboten und stellt eventuell sogar einen Straftatbestand dar!
Schweiz
„In den Bergen unter freiem Himmel zu übernachten, ist ein besonderes Naturerlebnis. Die Sterne über dir funkeln durch die klare Nachtluft. Damit du genauso friedlich aufwachst, wie du einschläfst, ist es wichtig, dass du ein paar Punkte beachtest„, schreibt der Schweizer Alpenclub S.A.C. auf seiner Internetseite. In der Tat gelten auch in der Schweiz regional unterschiedliche Regelungen. Aber es gilt auch als unbedenklich an Standorten oberhalb der Waldgrenze, auf alpinen Wiesen oder im felsigen Gelände zu übernachten, sofern man dies außerhalb von Schutzgebieten tut.
Das Biwakieren in Notsituationen ist, wie in Österreich und Deutschland, grundsätzlich erlaubt.
Auch hier bietet der Schweizer Alpenclub detaillierte Informationen zu den einzelnen Regionen auf seiner Webseite.
Darf man also in den bayerischen Alpen übernachten?
Diese Frage muss man grundsätzlich mit NEIN beantworten. Beispiele wie die Situation der letzten Jahre am Schrecksee zeigen, dass der Mensch das Verbot einer Übernachtung in ausgewiesenen Schutzgebieten eher als Kavaliersdelikt ansieht. Dem ist aber nicht so. Und dem setzen Gebietsbetreuer und auch die Polizei verstärkt Kontrollen entgegen und es werden hohe Strafen verhängt.
Also zurück zur Frage nach der alternativen Übernachtungsmöglichkeit: die ist leider keine gute Idee und keine Alternative zu den existierenden Alpenvereinshütten.
Wichtiger Hinweis
Dieser Beitrag stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, noch kann er als Grundlage einer Rechtssicherheit angesehen werden. Für eine exakte Bewertung der unterschiedlichen Situationen sollte man sich an die lokalen Behörden und Grundstückseigentümer wenden. Informationen und Hilfe bieten auch die Seiten des Deutschen Alpenverein, die auch als Grundlage dieser Recherche dienten.
Weitere Informationen zu den Regelungen in Österreich und in der Schweiz gibt es hier:
Mehr zur Hüttensaison 2020
Welche Hütte ist geöffnet? Was gilt es zu beachten?
Informationen zu den Hüttenöffnungen in Bayern und Österreich findest Du hier:
Das Bild mit dem Zelt ist übrigens nicht im Zuge eines „wilden Campierens“ entstanden, sondern wurde nur zu Fotozwecken, außerhalb eines Schutzgebiets und im Rahmen des Tests des Quick Hiker 3 von Decathlon aufgenommen. Das erste Bild mit dem Sonnenuntergang entstand auf dem Jochschrofen mit anschließendem Abstieg ins Tal.
weitere Bildquellen
- Grafik Naturschutzgebiet und Natura-2000 Gebiet: Schutzgebietsbetreuung
- Schilder Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen: Wandern mit Familie