Regenerative Energie contra vertretbarer Ausbau der Natur

Zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2024

Der Ausbau regenerativer Energien steht oft im Spannungsfeld eines naturverträglichen Umgang mit der Natur, mit Flächenverbrauch und weiteren, teils einschneidenden Maßnahmen für Flora, Fauna und den Menschen.


Bei Kühtai wurden in einem umstrittenen Projekt nun Fakten geschaffen und der die Revision der Alpenvereine gegen den Baubescheid der „Erweiterung der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz“ abgelehnt. Damit scheitern ÖAV, DAV und Landesumweltanstalt vor dem Verwaltungsgerichtshof in Wien.

Im Zug der „Erweiterung der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz“ soll ein Pumpspeicherkraftwerk gebaut werden. Ein Speichersee soll in einem bisher unerschlossenen Tal aufgestaut werden.

Das liest Du in diesem Beitrag

Großflächige Zerstörung der alpinen Natur gegen das allgemeine öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien

Das Längental in seinem jetzigen Zustand, ungefähr dort wo die Staumauer entshen soll - ©DAV Tobias Hipp
Das Längental in seinem jetzigen Zustand, ungefähr dort wo die Staumauer entshen soll – ©DAV Tobias Hipp

Die Pläne des umstrittenen Bauvorhabens werden nun offenbar Realität. Bagger und Baufahrzeuge rollen an und sollen das Tal für die Flutung vorbereiten. Eine Steinschüttmauer am Taleingang soll künftig 31 Mio m³ Wasser zur Energieversorgung zurückhalten. Verteilt über die gesamten Stubaier Alpen werden sechs Wasserfassungen bis zu 80 Prozent des Abflusses von Winnebach, Fischbach, Schranbach, Unterbergbach, Daunkogelfernerbach und Fernaubach schlucken und durch einen 25 Kilometer langen unterirdischen Stollen in den neuen Speicher umleiten.

Und das obwohl es begründete Zweifel in Sachen Effizienz und auch Notwendigkeit eines derart großen Projekts gibt.

Energiewirtschaftliche Bewertung wirft Fragen auf

Die Tiroler Umweltanstalt hat eine energiewirtschaftliche Bewertung der Anlagenkonfiguration des Projekts Speicherkraftwerk Kühtai in Auftrag gegeben. Der Autor, Dr. Jürgen Neubarth vom beauftragten Unternemen e3 Consult, war Professor und Leiter des Studiengangs „Europäische Energiewirtschaft“ an der Fachhochschule Kufstein und auch bei der E.ON AG im Bereich Strategy & Portfolio Management tätig. Dort war er unter anderem mitverantwortlich für die strategische Weiterentwicklung und Optimierung der konzernweiten Erzeugungsaktivitäten sowie für die Integration erneuerbarer Energien in das Erzeugungsportfolio der E.ON AG.

In seiner Studie vom Oktober 2015 liest man:

  • Die Einsatzmodellierung mit historischen Preisen aus dem Day-Ahead- und Intraday-Markt zeigt, dass im aktuellen Marktumfeld auch mit einem wesentlich geringeren Speichervolumen ähnliche Gesamterlöse erzielt werden können. Bspw. liegen die ermittelten Erlöspotenziale für ein Speichervolumen von 5 Mio. m³ bei rd. 90%, d. h. eine Reduktion des Speichervolumens um 84% lässt die Erlöspotenziale um 10% sinken.*
  • Mit einer Ausbauleistung von 130 MW ist das Pumpspeicherkraftwerk Kühtai 2 tendenziell zu klein dimensioniert, um das Speichervolumen von 31 Mio. m³ bzw. die zusätzlichen Beileitungen von 66 Mio. m³ energiewirtschaftlich optimal nutzen zu können.*
  • Die Analyse verschiedener alternativer Ausbauvarianten zeigt, dass ein Verzicht auf den Speicher Kühtai ohne wesentliche energiewirtschaftliche Nachteile möglich wäre. Hierzu könnten bspw. die Beileitungen direkt in den Speicher Finstertal gepumpt und das Pumpspeicherkraftwerk Kühtai 2 parallel zum bestehenden Kraftwerk Kühtai 1 errichtet werden.*
  • Auch bei einem deutlich kleineren Volumen des Speichers Kühtai und ggf. gleichzeitiger Erhöhung der Leistung des Pumpspeicherkraftwerks Kühtai 2 sind keine Einschränkungen in Bezug auf eine Teilnahme am Regelenergiemarkt zu erwarten.*
*Quelle: Energiewirtschaftliche Bewertung der Anlagenkonfiguration des Projekts Speicherkraftwerk Kühtai

Eine Pressemitteilung des Deutschen Alpenvereins vom 26.06.2020 fasst die Situation vor Ort und die Auswirkungen auf erschreckende Weise nochmals zusammen:

Die letzten Wildbäche der Stubaier Alpen**

Noch schlängelt sich in unzähligen Windungen das kristallklare Wasser des Längentalbachs durch mächtige grüne Niedermoore und Alpenrosen-Zwergstrauchheiden. Die Landschaft ist bislang völlig unbeeinflusst von menschlicher Aktivität oder Bebauung. Noch stürzen in dem Seitental des Ötztals gewaltige Wassermassen der Wildbäche Fischbach, Schranbach und Winnebach tosend ins Tal und versorgen die Ötztaler Ache.

Das Längental, Blick talauswärts, ©V_Raich
Das Längental, Blick talauswärts, ©V_Raich

Noch sorgen im Stubaital Fernaubach, Daunkogelfernerbach und Unterberbach für ausreichend Wasser im Stubaital. Leider hat die Natur hier jetzt ein großflächiges Ablaufdatum: Das Längental mit seinen hochwertigen Lebensräumen versinkt im neuen Speichersee, Wildbäche verschwinden zu einem großen Teil in den Wehren, und unterhalb verbleiben kleine Gerinne, die keine ökologische Funktion mehr erfüllen können.

Sperrzone Längental

Seit vergangenem Freitag steht dieses Szenario nun endgültig fest. Der Verwaltungsgerichtshof in Wien hat die Revision der Alpenvereine vom August 2019 gegen den Baubescheid abgelehnt. Somit wurde in höchstrichterlicher Instanz das Vorhaben genehmigt, der Bescheid ist nicht weiter anfechtbar. Mehr als neun Jahre haben sich DAV, ÖAV, österreichischer Umweltdachverband, die Gemeinde Neustift im Stubaital und weitere Naturschutzorganisationen gegen die Realisierung dieses Großprojekts eingesetzt.

Erste Vorarbeiten laufen aktuell, offizieller Baubeginn ist laut TIWAG Frühjahr 2021. Danach wird das Längental für sechs Jahre zur Sperrzone. Darüber hinaus wird das 20 Kilometer südlicher liegende Umfeld der Amberger Hütte über mehrere Sommer zur Großbaustelle und das dorthin führende Griestal zur Baustellenzufahrt. An der Amberger Hütte entsteht ein Wasserschloss und ein zentraler Zugang zum Stollensystem für den neuen Speicher.

Für verantwortungsvolle erneuerbare Energie

Ausbaupläne für das Wasserkraftwerk Sellrain-Silz-Kuehtai- Quelle ©DAV
Ausbaupläne für das Wasserkraftwerk Sellrain-Silz-Kuehtai- Quelle ©DAV

Die großflächige Zerstörung der alpinen Natur wird im Gerichtsbeschluss durch das allgemeine öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien begründet. Natürlich ist ein solcher Ausbau inklusive Speichermöglichkeiten für das Erreichen der Klimaziele in Europa unabdingbar, dringend nötig und weiter voranzutreiben. Gleichzeitig müssen in dieser Entwicklung aber weitere Bedingungen erfüllt sein, um eine tatsächlich nachhaltige Entwicklung zu erreichen.

Dazu gehört vor allem ein verantwortungsvoller, für die Natur vertretbarer Ausbau von zukunftsweisenden Technologien. Naturverträglich und zukunftsweisend: Beides ist hier nicht gegeben. Einerseits ist der Eingriff in den Wasserhaushalt und in das ökologische Gleichgewicht eines Einzugsgebiets von mehr als 60 km² massiv und widerspricht der EU-Wasserrahmenrichtlinie und den völkerrechtlichen Vereinbarungen der Alpenkonvention zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes.

Andererseits werden Speichertechnologien derzeit mit Hochdruck weiterentwickelt. Es ist gut möglich, dass in naher Zukunft Pumpspeicherkraftwerke wie das bei Kühtai von weniger landschaftsverbrauchenden Speichermöglichkeiten abgelöst werden. Das Längental ist derweil für immer verloren.

Das hat übrigens auch Auswirkungen auf eine wichtige Lebensgrundlage der einheimischen Bevölkerung. Denn mit dem neuen Speichersee schwinden die Chancen auf eine sanfte und nachhaltige Tourismusentwicklung in der Region noch mehr, als das durch die bestehende Infrastruktur ohnehin bereits der Fall ist.

Chronologie des Verfahrens

  • Juni 2020: Abweisung der Revisionen und Baubeginn. Der Verwaltungsgerichtshof weist die Revisionen ab und die TIWAG startet offiziell mit den Vorbereitungen für den Bau des Pumpspeichers im Längental.
  • August 2019: Revision eingereicht bei Verwaltungsgerichtshof gegen Baugenehmigung durch ÖAV, DAV und Österr. Umweltdachverband
  • Juni 2019: Baugenehmigung: Bundesverwaltungsgericht gibt wieder grünes Licht
  • Dez 2018: Verfahren gestoppt: Verwaltungsgerichtshof in Wien revidiert positiven Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts;
  • Sept 2017: Revision durch ÖAV und DAV
  • Aug 2017: Genehmigung durch Bundesverwaltungsgericht
  • März 2017: Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht
  • Aug 2016: Beschwerde/Klage (DAV, ÖAV, Landesumweltantwalt) gegen Bescheid der Tiroler Landesregierung an das Bundesverwaltungsgericht. Aufgrund von massiven negativen ökologischen Folgen und unabschätzbaren negativen Folgen für die alternative Tourismuswirtschaft im Stubaital hat der DAV, ÖAV und Umweltdachverband gemeinsam eine Beschwerde (=Klage) eingereicht.
  • Jun 2016: Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde positiv abgeschlossen und Genehmigung durch die Tiroler Landesregierung erteilt
  • Okt 2014: Mündliche Verhandlung, Innsbruck
**Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Alpenverein vom 26.06.2020

Ergänzend…

…gibt es hier den Link zur Projektvorstellung der Tiroler Wasserkraft AG.


 

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