„Mountainbiken wird alpenweit zu einem immer größeren Trend. Dabei kommt es zunehmend zu Spannungen zwischen Grundbesitzerinnen, Mountainbikern und Wanderinnen. Der Deutsche Alpenverein will dieses Problem nachhaltig lösen…“ heißt es in der Pressemitteilung des DAV vom 19. September 2018.
Bereits in der Vergangenheit habe ich über den „Zoff im Bikeparadies Allgäu“ und das „Basic Booklet für Mountainbiker„, das unter anderem vom DAV herausgegeben wurde, gebloggt.
Mountainbike-Projekt vorgestellt
In der Jugendbildungsstätte Bad Hindelang gaben sich heute Politik, Verein und Tourismus die Ehre. Anlass war der symbolische Startschuss des Projekts „Bergsport Mountainbike – nachhaltig in die Zukunft„, das bereits seine Arbeit aufgenommen hat. Im Rahmen einer Scheckübergabe in Höhe von 250.000€ durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wurden die Ziele des Projekts vorgestellt. Zusammen mit dem Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen ist das Oberallgäu dabei eine von zwei Pilotregionen in denen modellhafte Mountainbike-Konzepte erarbeitet, umgesetzt und evaluiert werden sollen.
Neben konkreten Wegekonzepten und einer entsprechenden Beschilderung sollen auch Handlungsleitfäden entwickelt werden. Auf Basis der Daten, die im Projektverlauf erhoben werden, sollen begründete wie auch viermittelbare Entscheidungen getroffen werden. Nicht zuletzt um die emotionale Komponente aus der Diskussion zu nehmen.
Ohne Verbote und ohne Gesetzesänderung will man Lösungen schaffen. Das bayerische Wegenutzungsrecht sei vorbildlich und das freie Betretungsrecht heilig. So ganz ohne Änderungen und Unterstützung aus der Politik wird das wohl nicht gehen. Gerade die Haftungsfrage für Grundstückseigentümer kam an diesem Tag häufiger zur Sprache. Hier muss zwingend Rechtssicherheit geschaffen werden.
Haftungsfrage elementar für einen Konsens
Aus dem Bayerischen Umweltministerium hieß es, Mountainbiken sei Trendsportart und Tourismusmotor. In den letzten Jahren erfolgte ein Push durch eBike, was die wachsende Absatzzahlen auf dem Fahrradmarkt belegen. Nutzungsraum werde somit enger und Nutzergruppen, die vorher nicht da waren, kommen nun an Orte, die vorher kaum oder gar nicht angefahren wurden. Der freie Zugang zur Natur sei in der bayerischen Verfsssung verankert und werde daher zurecht eingefordert. Die Interessen von Älplern und Waldbesitzer sowie die des Naturschutzes dürfen dabei aber nicht außer Acht gelassen werden. Haftungsfragen zu lösen sei das Wichtigste. Das stehe ganz oben auf der Liste, da andernfalls nie ein Konsens zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen erzielt werden könne.
Es klang auch durch, dass der Naturschutz fest in der Philosophie der Bayer. Staatsregierung verankert sei. Angesichts des Schlingerkurses in Sachen „Riedberger Horn“ und der Aufweichung des Alpenplans ist das für mich unglaubwürdig. Mit dem Scheckbuch alleine kann man keinen Umweltschutz machen. Auch ein „Naturerlebniszentrum Alpin“ am Riedberger Horn mit Rangerstützpunkt ändert daran wenig.
Ohne nachhaltige Beteiligung und Unterstützung durch die Politik wird eine Lösung für ein tragbares Bike-Konzept in den Bergen nicht zu realisieren sein.
Der Wolfratshausener Landrat (am Herzogsstand gab es bereits erste Wegsperrungen) hält richtigerweise das Bewusstsein für einander und für die Natur als essentiell. Wäre das vorhanden, dann bräuchte es keine Verbote oder Regelungen. Ökologische Schäden. Konflikte mit Eigentümern. Belästigungen auf Wanderwegen seien aus Sicht des Oberallgäuer Landrats die aktuellen Probleme die es zu lösen gelte. Man müsse das Rad nicht neu erfinden. Tirol habe bereits gute Konzepte. Auch in Sachen Haftungsfragen.
Es wird spannend zu beobachten, wie sich dieses Projekt entwickelt. Nachdem die Sache mit der Haftungsfrage aber so oft genannt und als elementar eingestuft wurde, war es irgendwie interessant die Anzahl der Vertreter aus diesem betroffenen Bereich bei diesem symbolischen Startschuss zu zählen…
Und so bleibt abzuwarten, wie real das Zitat in der Rede des Ministerialdirigenten aus dem Bayer. Staatsministerium für Umweltschutz für uns alle wird. Er zitierte eine Queen-Song:
… I want to ride my bicycle….
…I want to ride it where I like…
Die Haftungsfrage ist übrigens eindeutig klar: https://www.waldsportbewegt.de/materialien/rechtsfragen/
Leider wird diese von Zeitungen, Tourismus und Bedenkenträgern mit voller Absicht immer wieder gestellt und gerne falsch dargestellt.
Hallo Carsten, Danke für Deinen Link. War in jedem Fall ein großes Thema seitens der Politik am gestrigen Tag. Hier herrscht vermutlich auch insgesamt einfach eine große Verunsicherung. Sicher werden auch viele Dinge einfach in einen Topf geworfen. VG
Hallo,
Ich muss allerdings unbedingt anmerken, dass die „Modelle“ von Tirol für Mountainbiker sehr viel schlechter sind als das aktuelle bayrische Gesetz. In Tirol darf man, wie überall in Österreich, mit denn rad gar nicht in den Wald! Ausnahme (und Kern des Tiroler Modells): Tourismus und/oder Gemeinde zahlen kräftig für jeden Meter Weg…
Die Haftungsfrage hat Carsten richtiggestellt.
Hi Daniel, Danke für Deine Anmerkung. Ich vermute, dass der OA-Landrat sich auf letzteres bezogen hat. Aber man sieht doch deutlich, dass da eine Gemengelage, nicht nur an Interessen, sondern auch an Information und Desinformation besteht. Daher sicher spannend, wie sich das Ganze entwickelt. Das freie Betretungsrecht soll wohl unangetastet bleiben… abwarten, würde ich sagen. VG
Hallo Helmut!
Danke für Deinen Kommentar. Generell ist in dieser Gemengelage an Interessen eine große Halbwissenheit auf allen Seiten vorhanden. Teils auch wenig bis kein Bewusstsein für die andere Seite. Wir werden sehen, wie sich das alles entwickelt. Ich hoffe, der Landrat liest diesen Blog ebenso aufmerksam 🙂
VG, Björn
Haftungsfragen zu lösen ist das Wichtigste. Das steht ganz oben auf der Liste“ sagt der Landrat?
Verstehe ich nicht, die Haftungsfrage ist gelöst. Die deutschen Gerichte nehmen die Waldbesitzer umfassend vor unberechtigten Ansprüchen in Schutz. Der Grundsatz „auf eigene Gefahr“ wird konsequent angewendet.
Bitte weitersagen ! Auch dem Landrat !! Am besten per Einschreiben !!!
Und schon ist das Wichtigste auf der Liste erledigt.
>> Hier noch mal die einfache Kurzform für Fahrradfahrer und Bergbauern :
Ob zu Fuß oder per Pedal, ob du stürzt oder stolperst, dir mit oder ohne Helm ein Ast auf den Kopf fällt, egal wem der Weg oder der Wald gehört ;
DU haftest selbst für deinen Schaden. Denn du bist im Wald auf „eigene Gefahr“. Deine einverständliche Haftungsübernahme ist quasi deine Eintrittskarte. Willst du nicht haften, musst du draußen bleiben.
Recht übersichtlich, oder?
Wessen Geh- und Fahrtechnik nur für die Fußgängerzone reicht, sollte dort auch bleiben. Warum sollte sich der Waldbesitzer die Folgen solcher Defizite ans Bein binden? Wer keinen Instinkt für natürliche Gefahren in der Natur entwickelt hat, sollte die schützende Wohnung, die vollversicherte Komfortzone, möglichst nicht verlassen.
Sehr empfehlenswert auch der Link von Carsten, und wer dann noch die Online-Bibliothek der DIMB durchliest, ist beim Thema Experte.
Allerdings eins müssen die Bergbauern bitte einsehen;
so wie wir ALLE für den Schaden haften, den wir anderen absichtlich, grob fahrlässig oder fahrlässig zufügen, müssen sie das auch.
Gruß Helmut
Und tut sich da etwas? man hört ja gar nichts mehr.
Hi Tom, ich habe seit dem Startschuss auch nicht wirklich was von dem Projekt gelesen. Sicher sind da viele Bretter zu sägen und viele sehr kontroverse Positionen zu vereinen. Aber es ist in der Tat in der öffentlichen Wahrnehmung sehr still geworden. Von „Pilotregion“ also offenbar sehr weit entfernt.