Während die deutschen Alpenvereinshütten mit den Vorgaben der Politik hadern, haben Österreichs Hüttenwirte eine Planungssicherheit um einigermaßen optimistisch in die neue Saison zu gehen.
Nach aktuellem Stand (20.05.2021) ist auf Hütten in Deutschland nur ein Hausstand pro Zimmereinheit bei einer Übernachtung erlaubt. Aufgrund der Infrastruktur der Hütten stellt sich für viele Wirte die Frage, ob sich das in Bezug auf Organisation, Infrastruktur, Personalkosten, usw. überhaupt lohnt.

Für Österreich gelten mit dem dortigen Öffnungskonzept für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe andere Voraussetzungen. Welche das sind liest Du hier:
Das gilt 2021 auf österreichischen Berghütten für Übernachtungs- und Tagesgäste*
- eine Übernachtung auf den Hütten ist nur mit gültigem Negativ-Test bzw. mit einem Nachweis über eine Genesung bzw. vollständige Impfung möglich; die Tatsache, dass ein Besuch nur symptomfrei zu erfolgen hat versteht sich dabei von selbst
- es gilt FFP2-Maskepflicht
- eigenes Handtuch und eigener Schlafsack sowie Bettbezug ist zwingend! Ein Hüttenschlafsack genügt nicht, sondern es muss ein leichter Daunen- oder Sommerschlafsack sein.
- ohne Reservierung gibt es keinen Schlafplatz! Also rechtzeitig buchen!
Bei Selbstversorgerhütten gilt auch eine Reservierungspflicht! Allerdings sollte man sich im Vorfeld über die individuell geltenden Nutzungsbedingungen informieren!

3-G-Regel: Getestet. Geimpft. Genesen
Auf Berghütten werden idR. keine Selbsttests angeboten. Die Organisation einer Teststation wäre zu kostenintensiv und zu aufwändig zu organisieren. Schließlich gibt es schon genug zu tun!
Daher sollte man auf Tagestouren und auch auf Mehrtagestouren die Gültigkeit seines Tests im Blick haben.
Gültigkeit von Testergebnissen
- Negativer PCR-Test (Gültigkeit: 3 Tage)
- Negativer Antigentest, z.B. aus der Apotheke, etc. (Gültigkeit: 2 Tage)
- Antigentests zur Eigenanwendung (digital), in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird (Gültigkeit: 1 Tag)
- ein Selbsttests vor Ort ist zugelassen, allerdings nur für die betreffenden Hütte gültig
Geimpfte (ab Tag 22 nach der Erstimpfung) sind von der Testpflicht befreit und müssen ihre Impfung mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck nachweisen
Genesene sind ein halbes Jahr nach Genesung von der Testpflicht befreit. Nachweis per Absonderungsbescheid, Antikörpertest etc.

Regeln für Tagesbesucher auf österreichischen Berghütten
- auch hier gilt die 3-G-Regel (getestet-genesen-geimpft) – es muss also ein gültiges negatives Testergebnis, Impfzertifikat oder Bestätigung der Genesung
- Registrierungspflicht unter Angabe des vollständigen Name, Telefonnummer oder Emailadresse
- FFP2- Maskenpflicht, ausgenommen natürlich beim Essen und Trinken am Tisch.
- AHA-Regeln, Abstand 2 Meter, ausgenommen Personen eines Hausstands und einer Gruppe
- im Innenbereich dürfen maximal vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten (zzgl. sechs zugehörige minderjährige Kinder) und draussen maximal zehn Personen (zzgl. zehn zugehörige minderjährige Kinder) zusammensitzen
- gekennzeichneten Laufwege und Sitzflächen beachten
Johannes Fuchs
Hallo Björn, man ist wie immer top Informiert. Gruß aus Köln Johannes
Björn von Bergparadiese.de
Hallo Johannes, Danke Dir.
Bin stets bemüht 😉
Hoffentlich gibt es bald schon bessere Infos zu den deutschen Hütten und den Möglichkeiten. Mit der Auflage „1 Hausstand/Zimmer“ wird das sonst ein eher trüber Sommer für die Wirte…
Liebe Grüße nach Köln!
Hannes Bartschneider
Ich habe Urlaub in einer kleinen Selbstversorgerhütte in Tirol gebucht. Nun wollte ich wissen, ob in Österreich irgendwelche Verordnungen gelten, die ich noch wissen sollte. Gut zu wissen, dass ein Negativer PCR Test hier eine Gültigkeit von 3 Tagen hat.
Dietrich Schneider
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema österreichische Berghütten. Ich bin aktuell dabei meinen Urlaub zu planen und möchte dort gerne hin. Gut zu wissen, dass man sein Impfzertifikat oder eine Bestätigung der Genesung vorweisen muss. Die muss ich mir dann wohl nochmal ausstellen lassen.
Björn von Bergparadiese.de
Hallo Dietrich,
Danke für Deinen Kommentar. Die beschriebenen Regelungen gelten (bzw. galten) allerdings für 2021. Aktuell gibt es keine Nachweispflicht, allerdings solltest Du auf jeden Fall vorab reservieren und den aktuellen Stand was Regelungen betrifft im Blick behalten. Eine gute Info-Quelle sind hier auch immer die Alpenvereine: https://www.alpenverein.de/huetten-wege-touren/huettenbesuch-in-oesterreich-in-coronazeiten_aid_34952.html
Viele Grüße
Björn von Bergparadiese