Der Bergsommer 2021 auf den Bayerischen Alpenvereinshütten

Der Deutsche Alpenverein (DAV) fordert bereits seit langem eine vernünftige Lösung für den Hüttenbetrieb in Pandemiezeiten.

Das Gesundheitsministerium hat jetzt die Details der Belegungsvorgaben in Pandemiezeiten klargestellt und teils neu geregelt. Die neuen Regelungen berücksichtigen die besonderen Anforderungen für den Übernachtungsbetrieb auf Schutzhütten und ermöglichen auch die Unterbringung von Gruppen.

Am Prinz-Luitpold-Haus
Am Prinz-Luitpold-Haus

Die Regeln im Ãœberblick*

Die folgenden Regeln gelten ab bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 (Stand 18.06.2021):

10+x Personen im Lager
Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 dürfen zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten in einer Wohneinheit untergebracht werden
Mischung unterschiedlicher Gruppen
Eine Belegung des Schlaflagers mit Personen aus unterschiedlichen Gästegruppen zulässig
Abstand
Zwischen unterschiedlichen Gruppen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden
Geimpfte und Genesene
Geimpfte und Genesene werden bei den Belegungsregelungen nicht einberechnet. Auch sie müssen aber die vorgegebenen Abstände einhalten.

Durch die nun aufgestellten Regelungen dürfte zumindest in Teilen ein wirtschaftlich sinnvoller Betrieb der Alpenvereinshütten im bayerischen Alpenverein möglich sein.

Weiter Informationen rund um die Hüttenübernachtung*

  • die Ãœbernachtung ist nur mit eigenem Schlafsack, es werden keine Decken ausgegeben (leichter Daunen- oder Sommerschlafsack, kein Hüttenschlafsack)
  • ein eigenes kleines Handtuch einpacken.
  • beim Hüttenpersonal ist ein negatives Testergebnis vorzuweisen
    • negativer PCR-Test (Gültigkeit: 24h)
    • negativer POC-Antigentest (Gültigkeit: 24h)
    • auch Selbsttests vor Ort ermöglicht einen Zutritt. Dieser Test gilt allerdings nur für diesen einen Besuch und nur in der betreffenden Hütte.Wichtig! Vorab bei der Hütte informieren und einen Selbsttest mitbringen! Die Organisation einer Teststation am Berg ist zu aufwändig und organisatorisch nicht umsetzbar.
    • Ausnahme: Geimpfte (15 Tage nach Zweitimpfung) mit Nachweis (zum Beispiel Impfpass) und Genesene (max. 6 Monate) mit Nachweis der vorherigen Infektion; sowie Kinder unter 6 Jahren
  • bei einer Inzidenz zwischen 100 und 50 ist alle 48h ein erneuter negativer Test vorzuweisen.
  • Die Unterbringung in den Matratzenlagern/ Mehrbettzimmern ist abhängig von der Inzidenz des jeweiligen Landkreises:
    • Inzidenz zwischen 50 und 100: max. 10 Personen bestehend aus Personen eines Hausstands und zwei weitere Hausstände zzgl. zugehöriger Kinder unter 14 Jahren.
    • Inzidenz unter 50: max. 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten zzgl. zugehöriger Kinder unter 14 Jahren.
  • Waschräume und Duschen dürfen unter Einhaltung der Hygienevorschriften benutzt werden
Standard-Regeln
Sowohl die Registrierung vor Ort (Name, Telefonnummer, Anschrift, etc.) wie auch das Tragen einer FFP2-Maske ist unabhängig vom Inzidenzwert Pflicht! Außerdem gelten die bekannten AHA-Regeln.
*Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Alpenverein e.V.
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtum und Tippfehler vorbehalten. Vor einer Hüttentour am besten bei der jeweiligen DAV-Sektion informieren.

2 Kommentare zu „Der Bergsommer 2021 auf den Bayerischen Alpenvereinshütten“

  1. Hallo Björn,
    eine kurze Frage zum Reservieren: Diesen Sommer gehe ich den Nordalpenweg von Wien zum Bodensee (rund 1000km und 55000hm); bei einer so langen Tour kann ich unmöglich für jeden Tage eine Hütte vorreservieren…. Wie lange im Vorraus muss denn so eine Reservierung durchgeführt werden?
    Ich finde es wirklich schade, dass man nicht mehr ‚einfach so‘ auf einer Hütte übernachten kann, so wie es ja eigentlich vorgesehen war; immerhin hatten Berghütten ursprünglich einzig die Funktion als Schutzhütten für Bergwanderer und -steiger und waren keine touristisch überfüllten Berghotels.
    Zur Sicherheit werde ich mir jedenfalls ein komplettes Schlafsetup mitnehmen; gescheiter Schlafsack muss ja eh mit, ich nehmen halt noch zusätzlich Zelt & Isomatte mit, weil ich auf keinen Fall in die Situation geraten will, von einer Hütte keinen Schlafplatz zu bekommen und dann ins Tal geschickt zu werden. Außerdem bin ich dadurch um einiges flexibler was Tageslängen etc. anbelangt; gänzlich will ich auf Hütten aber auch nicht verzichten.
    Super Beitrag! Danke auf jeden Fall fürs Up-to-date-Halten 😉

    1. Hi Tobi,

      da hast Du Dir ja eine mega Tour ausgesucht! Wird sicher toll! Normalerweise bekommst Du als Alpenvereinsmitglied auf den Schutzhütten immer eine Unterkunft. Das Problem in der aktuellen Situation ist denke ich die deutlich geringere Kapazität und damit verbundene Engpässe. Bei einer so langen Tour ist eine Vorreservierung natürlich immer schwierig. Würde ich bei Deiner Unternehmung auch nicht machen. Wetter und Co. spielen ja auch eine Rolle. Ich würde versuchen in 3-Tages-Schritten zu planen. Sofern das nicht möglich ist, würde ich in jedem Fall spätestens am Vortag bei der Hütte anrufen und mich nach der Unterkunft erkundigen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du auch trotz der aktuellen Einschränkungen in der Belegung unterkommst. Drücke Dir auf jeden Fall die Daumen für tolles Wetter und ein super Erlebnis!

      Liebe Grüße, Björn

      PS. Und Danke für Dein Feedback zum Blog. Freut mich immer 🙂

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