Wanderungen im Tannheimer Tal. Klettersteige im Inntal. Bergtouren in den Kitzbüheler Alpen. Auch Tagesausflügler können wieder nach Österreich einreisen. Dazu ist aber ein Einreiseformular notwendig.
So funktioniert die Einreise für Tagesausflüge nach Österreich
1. Pre-Travel-Clearance
Um nach Österreich einzureisen ist aktuell eine sogenannte Pro-Travel-Clearence notwendig. Diese kann man einfach im Internet ausfüllen und muss sie bei der Einreise in den Alpenstaat vorweisen.
Dieses Formular darf maximal 72 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden. Es enthält u.a. Angaben zur Person, zum Verkehrsmittel, Datum der Ein- bzw. Ausreise sowie den Aufenthaltsadresse während des Aufenthalts in Österreich.
AUSNAHME! Bestehen bleibt die Pflicht der vorherigen Online-Registrierung, wenn an der Grenze keinen 3G-Nachweis erbracht werden kann. Der Nachweis muss jedenfalls binnen 24 Stunden nachgereicht werden.
*Betr. Staaten sind in der Anlage A der COVID-19-Einreiseverordnung zusammengefasst (berücksichtigt werden sowohl EU-/EWR-Staaten als auch Drittstaaten mit niedriger Inzidenz).
Stand 10.06.2021
2. Testnachweis / 3-G-Regel
Bei der Einreise ist zusätzlich ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache über ein gültiges negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2, ein Impfzertifikats oder Genesenen-Nachweises von SARS-CoV-2 vorzuweisen. (3-G-Regel: getestet, geimpft, genesen).
Testnachweise müssen laut Anforderungen der Pro-Travel-Clearence folgende Daten enthalten:
- Vor- und Nachname der getesteten Person
- Geburtsdatum
- Datum und Uhrzeit der Probennahme
- Testergebnis (positiv oder negativ)
- Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurchführenden Institution oder Bar- bzw. QR-Code
Die Gültigkeit von PCR-Tests liegt bei 72 Stunden ab Probenentnahme, bei einem Antigen-Test bei 48 Stunden. Anschließend verlieren sie ihre Gültigkeit!
3. Rückreise nach Deutschland
Bei der Rückreise nach Deutschland finden aktuell keine Kontrollen statt. Tagesausflügler müssen auch keine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Diese ist allerdings bei einer Rückkehr von mehrtägigen Aufenthalten in Österreich notwendig.
Weiterführende Links & Informationen
Informationen zu den Inhalten dieses Beitrags (Quelle) sowie weitere Infos gibt es auf den folgenden Webseiten:
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts
- Sozialministerium Österreich
- Informationen des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Österreich
- Allgemeiner Deutscher Automobilclub e.V.
- Tirol Info (Informationen auch zu Auflagen in Gastronomie und bei Veranstaltungen)
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